Pressefreiheit in Deutschland

Berlin 27.11.06. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) zeigt sich besorgt über die Haltung des Bundesjustizministeriums zur Pressefreiheit in Deutschland. Anlass dafür sind die Äußerungen des Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei „keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen“. Hintergrund dieser aus Sicht des DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum Fall „Cicero“ vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
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DFJV begrüßt Entscheidung des Europarats zur Pressefreiheit

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) hat Einschränkungen der Pressefreiheit bei religiösen Themen strikt abgelehnt. Hintergrund der Debatte im Europarat waren die Kontroversen um die Mohammed-Karikaturen. „Wir begrüßen dieses Signal aus Strassburg, es gibt der Pressefreiheit wieder Rückenwind“, erklärt Manuela D. Fabro, Vorsitzende des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes. „Die Pro- und Contra-Argumente Pressefreiheit vs. Religion sind schwierig abzuwägen. Doch wie der Beschluss richtig sagt, ist die Pressefreiheit nicht nur anwendbar auf Äußerungen, die günstig aufgenommen werden. Meinungsäußerungen, zu denen auch Karikaturen zählen, genießen bekanntlich ohnehin einen breiteren Spielraum als Tatsachenbehauptungen. Dennoch rufen wir zu mehr journalistischem Fingerspitzengefühl auf. Neben dem Medienrecht gibt es auch eine Medienethik.“