Begrenzte elektronische Presse für Rundfunkanstalten

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben einen Entwurf für die 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags verabschiedet. Demnach sollen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nur noch „sendungsbezogene“ Angebote ins Netz stellen. Sie dürfen keine „elektronische Presse“ darstellen.

Internettexte über Fernsehsendungen dürfen den Entwurf zufolge weiterhin sieben Tage online stehen. Größere Sportereignisse, beispielsweise Olympische Spiele oder Pokalspiele, sollen grundsätzlich 24 Stunden im Netz bereitgestellt werden. Es soll keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei den Sendern geben.
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