Berlin 27.11.06. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) zeigt sich besorgt über die Haltung des Bundesjustizministeriums zur Pressefreiheit in Deutschland. Anlass dafür sind die Äußerungen des Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei „keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen“. Hintergrund dieser aus Sicht des DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum Fall „Cicero“ vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
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Deutschland, oh Du mein preußischer Verwaltungstrakt
DSL-Wechsel, ein Horrormärchen, das wahr wurde
“Es war einmal ein DSL-Kunde, der die Inkompetenz seines DSL-Providers GMX nicht mehr ertrug, die Kündigung einreichte, um sich ein neues DSL zuzulegen und fortan nur noch mit einem Modem und 48 KBit/s Nettogeschwindigkeit seinen Onlinegeschäften nachging. Und wenn er nicht gestorben ist, dann ärgert er sich noch heute über eine Blockadestrategie aller betroffenen Provider, die mit Kundenservice rein gar nichts zu tun haben, sondern nur noch Lobbyismus, Konkurrenzabwehr und die Durchsetzung eigener Marktstellung mit allen möglichen Mitteln (auch die der Unlauteren?) praktizieren.”
Dass dies kein Märchen ist, sondern die blanke Wahrheit und wie Kunden, die den Provider wechseln wollen, gegängelt werden, zeigt folgender Fall. Was ist genau geschehen?
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