Neue Honorarregelungen machen freie Journalisten unfrei: DFJV mahnt Axel Springer AG ab

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat am 12. Februar 2007 der Axel Springer AG per anwaltlichem Schreiben eine Abmahnung zukommen lassen. Grund dafür sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die künftig Honorarfragen zwischen dem Axel Springer-Konzern und freien Journalisten und Fotografen regeln sollen.

Die neuen Honorarregelungen, die freien Journalisten und Fotografen von Springer seit Januar zugehen, bedeuten erhebliche Verschlechterungen für die freien Mitarbeiter und verstoßen nach Ansicht des DFJV gegen das Urhebergesetz. So räumt sich der Verlag selbst unbeschränkte räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, ohne dies entsprechend zu honorieren. Diese Rechte sollen laut den neuen Bestimmungen sogar dann gelten, wenn die Texte und Bilder zu Werbe- oder Marketingzwecken genutzt werden. Für Fotografen entsteht vor allem bei Personenfotos ein unkalkulierbares Risiko, wenn Springer diese Fotos anschließend zu Werbezwecken einsetzt.
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Pressefreiheit in Deutschland

Berlin 27.11.06. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) zeigt sich besorgt über die Haltung des Bundesjustizministeriums zur Pressefreiheit in Deutschland. Anlass dafür sind die Äußerungen des Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei „keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen“. Hintergrund dieser aus Sicht des DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum Fall „Cicero“ vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
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DER Blog oder DAS Blog?

Vor kurzem bekam ich eine Reaktion auf einen Fachartikel über „Social Commerce“ der mich zu Nachdenken anregte. Man schrieb mir: „Allerdings nennen Sie das ‚Online-Tagebuch‘ fälschlicherweise DER Blog. Es ist aber tatsächlich DAS Blog. Ich muss zugeben, dass ich es auch erst bei einer Web 2.0 Komponente (Wikipedia) nachlesen musste.“

Hatte ich mir doch vor der Veröffentlichung viele Gedanken gemacht, ob der Artikel „DER“ für den Blog richtig ist. Gefühlsmäßig ist „das Blog“, abgeleitet von „das Weblog“ sicherlich richtig. Aber Wikipedia ist nun mal kein offizielles (nach DUDEN-Gesichtspunkten) immer richtiges Nachschlagewerk. Zuletzt kam Wikipedia wegen vieler Manipulationen (besonders in USA, aber auch hier in Deutschland) in ein schlechtes Licht. Wikipedia ist ja quasi „Open Source“ und die, die da was zu sagen oder schreiben haben, wissen -mit Verlaub- auch nicht immer alles, selbst wenn das Wiki ein kontrolliertes Wiki ist, das ich selbst auch immer wieder lese. Man sollte das Wiki aber trotzdem mit der nötigen skeptischen Distanz benutzen.
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Videoediting macht’s möglich

Amateur Lasse Gjertsen

Lasse Gjertsen schreibt in YouTube:

„I’ve taken my hyperactive editing style a step further! Hope you’ll enjoy it!
If you want to download the audio from this video, go to
http://www11.nrk.no/urort/u…
It’s a norwegian page where I uploaded some of my music. (Lytt = Listen to, Last ned = Download)
Oh shit, I forgot to put this in the video, and now it’s too late to change it:
Thanks to my friend Mathis for letting me borrow the drum kit. Also thanks to the person letting me use her piano, but she didn’t want her name here :P“

Quotenrenner Shakira bei Google Video (2006)

Allerdings nur als Tribute Coverversion. Schlimmer gehts nimmer!


Studentenprojekt einer spanischen Schülerklasse. (Anmerkung der Redaktion: Video-Re-Upload)

Die Amateur-Parodie auf das Shakira-Video ‚Hips don’t lie‘ wurde in wenigen Wochen 12.911.909 Mal aufgerufen und von 74.648 Usern mit Bestnoten bewertet, obwohl Google erst eine Beta-Version dieses Portals im Netz hat.
Bis heute (2009) ist der Quotenrenner mit mehreren Millionen Abrufen und Hundert tausenden von Bewertungen ungebrochen. Unglaublich!

Die GEZ muss weg

Es ist eigentlich nicht mehr auszuhalten: Gebührenerhöhungen, Steuererhöhungen, Preiserhöhungen, Gesundheitsreform (höhere Abgaben bei weniger Krankenkassenleistungen), Gehaltskürzungen, Rentenkürzungen und Währungsreform (denn nichts anderes war die Währungsumstellung auf den Euro, die nicht die Preisangabe, sondern lediglich das Währungszeichen wechselte), Probezeitverlängerung und Abschaffung des Kündigungsschutzes. Alle Errungenschaften der letzten Jahrzehnte gehen „flöten“.

Auch die GEZ erfindet immer neue Begründungen für neuen Finanzbedarf, neuerdings die Internet- und PC-Abgabe. Eigentlich, abgesehen von der Perversität in der Sache, verständlich, wenn man bedenkt, dass die Rundfunkanstalten ihren Finazbedarf nur dadurch rechtfertigen und erhöhen können, wenn Sie ein Minus in ihrer Kasse erwirtschaften. Machen sie ein Plus, wird der überschüssige Betrag zu Gunsten der anderen Anstalten (was für ein Wort) abgeschöpft und umverteilt. An dieser Stelle muss der Föderalismus zwischen den „Anstalten des öffentlichen Rechts“ und den Ländern ein Ende haben. Hitlerdeutschland ist (zum Glück) längst vorbei und die Gleichschaltung von Rundfunk- und Fernsehsendern zu Propagandazwecken gehören der Vergangenheit an. Wozu eigentlich neun eigenständige Rundfunkanstalten, die (fast) alle das gleiche Programm senden? Reichen denn nicht drei oder vier Institutionen aus? Rundfunk „Nord“, „Mitte“, „Süd“, oder „Norden“, „Westen“, „Osten“ und „Süden“?
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Das Gutachten des Sachverständigen

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Rechtsgrundlagen, Fragestellungen, Gliederung, Rationalisierung

Das von Berndt Zuschlag verfasste Werk „Das Gutachten des Sachverständigen“ zählt, neben dem Praxishandbuch Sachverständigenrecht von Bayerlein, zu den wichtigen Standardwerken für die Arbeit des Sachverständigen.

Alle nur erdenklichen Regeln, Fragestellungen, Gliederungen und Rechtsgrundlagen, die in einem Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens stehen, sind in diesem Buch vom Autor zusammengetragen worden. Der Autor selbst ist praktizierender Sachverständiger im medizinisch-psychologischen Umfeld, deshalb kann durchaus behauptet werden, dass der Praxisbezug des Buches hervorragend ist.

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Deutschland, oh Du mein preußischer Verwaltungstrakt

DSL-Wechsel, ein Horrormärchen, das wahr wurde

“Es war einmal ein DSL-Kunde, der die Inkompetenz seines DSL-Providers GMX nicht mehr ertrug, die Kündigung einreichte, um sich ein neues DSL zuzulegen und fortan nur noch mit einem Modem und 48 KBit/s Nettogeschwindigkeit seinen Onlinegeschäften nachging. Und wenn er nicht gestorben ist, dann ärgert er sich noch heute über eine Blockadestrategie aller betroffenen Provider, die mit Kundenservice rein gar nichts zu tun haben, sondern nur noch Lobbyismus, Konkurrenzabwehr und die Durchsetzung eigener Marktstellung mit allen möglichen Mitteln (auch die der Unlauteren?) praktizieren.”

Dass dies kein Märchen ist, sondern die blanke Wahrheit und wie Kunden, die den Provider wechseln wollen, gegängelt werden, zeigt folgender Fall. Was ist genau geschehen?

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GEMA Mitgliederversammlung 2006

GEMA Logo

Delegiertenwahl GEMA Mitgliederversammlung 2006 Berlin

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA vertritt Komponisten, Textdichter, Songschreiber und Musikverleger. Hinter der GEMA stehen über 60.000 Mitglieder. Die GEMA vertritt im Wettbewerb mit anderen Verwertungsgesellschaften das gesamte Weltrepertoire an urheberrechtlich geschützter Musik. Die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Internet oder anderen Netzen ist gebührenpflichtig. Dies betrifft den Download des Werkes auf eine Festplatte genauso, wie das Anhören der Werke – das Streaming. Die Tarife sind auf der Website der GEMA unter dem Punkt Online bereitstellen veröffentlicht.
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Keine Befreiung von Fahrtenbuchführung für Journalisten

Journalisten, die nicht von der so genannten 1 %-Regelung zur vereinfachten Ermittlung des privaten Nutzungsanteils für betrieblich genutzte Kfz-Gebrauch machen möchten, können sich nicht unter Berufung auf den Informantenschutz von der Verpflichtung zur Fahrtenbuchführung befreien lassen.

Dies teilt das Bundesministerium der Finanzen auf Anfrage des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes in einem Schreiben vom gestrigen Tage mit. Der Bundesfinanzhof hatte in einem ähnlichen Fall bereits entschieden, dass auch die auf Bewirtungsrechnungen geforderten Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung nicht unter Berufung auf das Pressegeheimnis verweigert werden können (BFG vom 15.01.1998 / BStBl II, S. 263). Allerdings unterliegen die Angaben dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung.

Die Anwendung der 1 %-Regelung ist aber auch nach Einführung des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen möglich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Um dies nachzuweisen, muss kein Fahrtenbuch geführt werden. Wie der Nachweis erbracht wird, wird in einem BMF-Schreiben konkretisiert. Dabei sollen auch Berufsgruppen benannt werden, bei denen davon auszugehen ist, dass diese ihr Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzen. Ob Journalisten mit auf diese Liste gesetzt werden, bleibt abzuwarten.