Begrenzte elektronische Presse für Rundfunkanstalten

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben einen Entwurf für die 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags verabschiedet. Demnach sollen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nur noch „sendungsbezogene“ Angebote ins Netz stellen. Sie dürfen keine „elektronische Presse“ darstellen.

Internettexte über Fernsehsendungen dürfen den Entwurf zufolge weiterhin sieben Tage online stehen. Größere Sportereignisse, beispielsweise Olympische Spiele oder Pokalspiele, sollen grundsätzlich 24 Stunden im Netz bereitgestellt werden. Es soll keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei den Sendern geben.
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Neue Honorarregelungen machen freie Journalisten unfrei: DFJV mahnt Axel Springer AG ab

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat am 12. Februar 2007 der Axel Springer AG per anwaltlichem Schreiben eine Abmahnung zukommen lassen. Grund dafür sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die künftig Honorarfragen zwischen dem Axel Springer-Konzern und freien Journalisten und Fotografen regeln sollen.

Die neuen Honorarregelungen, die freien Journalisten und Fotografen von Springer seit Januar zugehen, bedeuten erhebliche Verschlechterungen für die freien Mitarbeiter und verstoßen nach Ansicht des DFJV gegen das Urhebergesetz. So räumt sich der Verlag selbst unbeschränkte räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, ohne dies entsprechend zu honorieren. Diese Rechte sollen laut den neuen Bestimmungen sogar dann gelten, wenn die Texte und Bilder zu Werbe- oder Marketingzwecken genutzt werden. Für Fotografen entsteht vor allem bei Personenfotos ein unkalkulierbares Risiko, wenn Springer diese Fotos anschließend zu Werbezwecken einsetzt.
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Pressefreiheit in Deutschland

Berlin 27.11.06. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) zeigt sich besorgt über die Haltung des Bundesjustizministeriums zur Pressefreiheit in Deutschland. Anlass dafür sind die Äußerungen des Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei „keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen“. Hintergrund dieser aus Sicht des DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum Fall „Cicero“ vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
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Keine Befreiung von Fahrtenbuchführung für Journalisten

Journalisten, die nicht von der so genannten 1 %-Regelung zur vereinfachten Ermittlung des privaten Nutzungsanteils für betrieblich genutzte Kfz-Gebrauch machen möchten, können sich nicht unter Berufung auf den Informantenschutz von der Verpflichtung zur Fahrtenbuchführung befreien lassen.

Dies teilt das Bundesministerium der Finanzen auf Anfrage des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes in einem Schreiben vom gestrigen Tage mit. Der Bundesfinanzhof hatte in einem ähnlichen Fall bereits entschieden, dass auch die auf Bewirtungsrechnungen geforderten Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung nicht unter Berufung auf das Pressegeheimnis verweigert werden können (BFG vom 15.01.1998 / BStBl II, S. 263). Allerdings unterliegen die Angaben dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung.

Die Anwendung der 1 %-Regelung ist aber auch nach Einführung des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen möglich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Um dies nachzuweisen, muss kein Fahrtenbuch geführt werden. Wie der Nachweis erbracht wird, wird in einem BMF-Schreiben konkretisiert. Dabei sollen auch Berufsgruppen benannt werden, bei denen davon auszugehen ist, dass diese ihr Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzen. Ob Journalisten mit auf diese Liste gesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Deutscher Fachjournalisten-Verband fordert sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen Chefreporter der “Stuttgarter Nachrichten˜

Verband besorgt über wachsende Kriminalisierung von Journalisten durch Behörden

Berlin, 11.07.06 „Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) fordert die Staatsanwaltschaft Baden-Baden auf, die Ermittlungen gegen den Chefreporter der „Stuttgarter Nachrichten“, Frank Krause, unverzüglich einzustellen. Krause und zwei Reporter der „Stuttgarter Zeitung“ hatten im November vergangenen Jahres über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen den SWR-Intendanten Peter Voß berichtet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Voß wegen Unklarheiten bei der Finanzierung einer Feier zu seinem 60. Geburtstag.

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DFJV begrüßt Entscheidung des Europarats zur Pressefreiheit

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) hat Einschränkungen der Pressefreiheit bei religiösen Themen strikt abgelehnt. Hintergrund der Debatte im Europarat waren die Kontroversen um die Mohammed-Karikaturen. „Wir begrüßen dieses Signal aus Strassburg, es gibt der Pressefreiheit wieder Rückenwind“, erklärt Manuela D. Fabro, Vorsitzende des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes. „Die Pro- und Contra-Argumente Pressefreiheit vs. Religion sind schwierig abzuwägen. Doch wie der Beschluss richtig sagt, ist die Pressefreiheit nicht nur anwendbar auf Äußerungen, die günstig aufgenommen werden. Meinungsäußerungen, zu denen auch Karikaturen zählen, genießen bekanntlich ohnehin einen breiteren Spielraum als Tatsachenbehauptungen. Dennoch rufen wir zu mehr journalistischem Fingerspitzengefühl auf. Neben dem Medienrecht gibt es auch eine Medienethik.“