Pressefreiheit in Deutschland

Berlin 27.11.06. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) zeigt sich besorgt über die Haltung des Bundesjustizministeriums zur Pressefreiheit in Deutschland. Anlass dafür sind die Äußerungen des Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei „keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen“. Hintergrund dieser aus Sicht des DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum Fall „Cicero“ vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
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